Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 26.10.1990 - 9 S 163/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Darmstadt, 14.02.2011 - 308 C 44/10
Wohnraummiete: Begründung des berechtigten Interesses des Vermieters im …
Der Mieter muss also wenigstens die Möglichkeit haben, anhand des Kündigungsschreibens seine Rechtsposition, das heißt die Berechtigung der Kündigung, vorab zumindest überschlägig beurteilen zu können (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.10.1990, Aktenzeichen 9 S 163/90; WUM 1991, 168-170). - LG Berlin, 08.01.2010 - 63 S 297/09 Die Nachvollziehbarkeit für den Mieter ergibt sich ausschließlich aus einem Vergleich der zu erwartenden Erträge des Gebäudes (LG Berlin Urteil vom 19.6.2009 - 63 S 12/08; LG Karlruhe Urteil vom 26.10.1990 - 9 S 163/90, strengere Anforderungen: LG Kiel Urteil vom 2.9.2008 - 1 S 26/08) nach dessen Sanierung mit den zu erwartenden Erträgen nach Abriss und Neubau, wobei lediglich in diesem Rahmen die jeweiligen Kosten der Sanierung und des Neubaus berücksichtigt werden können.